Ratgeber

Fernstudium finanzieren: Förderung, Zuschüsse und Steuer

Ein Fernstudium muss selten vollständig aus eigener Tasche bezahlt werden. Fünf Wege sind realistisch, und die meisten werden übersehen.

BAföG im Fernstudium

BAföG ist im Fernstudium möglich, aber an Bedingungen geknüpft. Entscheidend ist, dass das Studium einen Umfang erreicht, der einem Vollzeitstudium entspricht. Wer nebenher in Vollzeit arbeitet, fällt in der Regel heraus.

Zuständig ist das Studierendenwerk am Hochschulort. Für die FernUniversität in Hagen ist das Hagen, unabhängig davon, wo du wohnst.

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG richtet sich an Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung, die sich fortbilden. Es ist nicht dasselbe wie das Studien-BAföG und wird häufig verwechselt.

Gefördert werden vor allem Fortbildungen zum Meister, Techniker oder Fachwirt. Ob ein akademisches Fernstudium darunterfällt, hängt vom konkreten Abschluss ab und sollte vorab mit der zuständigen Stelle geklärt werden.

Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit

Ein Bildungsgutschein kommt infrage, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder abzuwenden. Die Maßnahme muss dafür zugelassen sein, nicht jedes Fernstudium ist es.

Der Antrag läuft immer über die persönliche Vermittlungsfachkraft und immer vor dem Start. Rückwirkend wird nicht gefördert.

Arbeitgeber beteiligen

Die Beteiligung des Arbeitgebers ist der am häufigsten unterschätzte Weg. Viele Unternehmen übernehmen einen Teil der Gebühren oder gewähren Lernzeit, wenn das Studium fachlich passt.

Üblich ist eine Bindungsklausel: Wer innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Abschluss kündigt, zahlt anteilig zurück. Diese Klausel gehört vor der Unterschrift geprüft.

Steuerliche Absetzbarkeit

Studiengebühren, Fachliteratur, Arbeitsmittel und Fahrten zu Prüfungen lassen sich steuerlich geltend machen. Ob als Werbungskosten oder als Sonderausgaben, hängt davon ab, ob es sich um eine Erst- oder Zweitausbildung handelt.

Der Unterschied ist erheblich: Werbungskosten lassen sich als Verlust vortragen und wirken sich später aus, Sonderausgaben nur im laufenden Jahr und begrenzt. Diese Einordnung solltest du steuerlich beraten lassen.

Belege sammelnRechnungen, Kontoauszüge und Fahrtnachweise ab dem ersten Monat aufbewahren. Ohne Belege hilft die beste Rechtslage nichts.

Häufige Fragen

Bekomme ich BAföG für ein Fernstudium?

Grundsätzlich ja, wenn der Studienumfang einem Vollzeitstudium entspricht und die üblichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei einer Vollzeitstelle nebenher ist es in der Regel ausgeschlossen.

Ist Aufstiegs-BAföG dasselbe wie BAföG?

Nein. Aufstiegs-BAföG fördert berufliche Fortbildungen wie Meister oder Techniker und folgt anderen Regeln als das Studien-BAföG.

Zahlt der Arbeitgeber mein Fernstudium?

Das ist Verhandlungssache und häufiger möglich als angenommen, besonders wenn der Abschluss dem Unternehmen nützt. Rechne mit einer Bindungsklausel.

Kann ich Studiengebühren von der Steuer absetzen?

In vielen Fällen ja. Bei einer Zweitausbildung meist als Werbungskosten, bei einer Erstausbildung als Sonderausgaben mit Höchstbetrag.

Erst rechnen, dann entscheiden

Mit dem Kostenrechner siehst du in dreißig Sekunden, was dein Wunschmodell über die gesamte Laufzeit kostet.

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KH

Kevin Haiber

Testet Fernstudienanbieter aus erster Hand und schreibt über Studienwahl, Kosten und Förderung.

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